Wie kann ich meinen Partner besuchen?
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Am ersten oder zweiten Tag im Gefängnis gibt es ein Zugangs-Gespräch.
Erst danach kann sich Ihr Partner bei Ihnen melden.
Sie müssen Geduld haben.
Sie können Ihren Partner nicht oft besuchen.
Ihr Partner muss dafür einen Antrag stellen
Das Gefängnis muss den Besuch erlauben.
Wenn Ihr Partner in Untersuchungs-Haft ist,
dann muss auch ein Gericht das erlauben.
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Ein Rechts-Anwalt oder eine Rechts-Anwältin kann Ihnen helfen.
Wenn Sie wenig Geld haben:
Fragen Sie beim Amtsgericht nach einem Rechts-Beratungs-Schein.
Dann müssen Sie nur wenig oder nichts bezahlen.
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Sie dürfen Ihrem Partner Briefe schreiben.
Die Briefe werden aber vom Gefängnis kontrolliert.
Darum bekommt Ihr Partner die Briefe erst ein paar Tage später.