Fachkräfte

Kinder, deren Eltern inhaftiert sind, bedürfen besonderer Unterstützung und Begleitung bei der Bearbeitung der Folgen, die sich für sie aus der Inhaftierung eines Elternteils ergeben. 
Fachkräfte und Mitarbeitende von Justizvollzug und Jugendämtern, freien Trägern der Jugendhilfe (Beratungsstellen, Einrichtungen), der Familienbildung, Kindertagesbetreuung und Familienzentren, in Schule und Schulsozialarbeit, und alle am Themenfeld Interessierten leisten dazu einen wichtigen Beitrag . 
Es gilt vor allem, einen geschützten Rahmen zu schaffen oder zu erhalten, der den Kindern Stabilität bietet.
Dies beinhaltet:

  • Stärkung des Selbstwertgefühls des Kindes durch Förderung der Entwicklung und Wahrung von Teilhabechancen
  • Auf- und Ausbau von Resilienz-Faktoren wie Selbstvertrauen, Belastbarkeit, Anpassungsfähigkeit u. a. m.
  • Schaffung von Möglichkeiten und Räumen, in denen Kinder offen über die Inhaftierung des Elternteils sprechen können
  • Unterstützung bei der Vor- und Nachbereitung der Besuche von Kindern beim inhaftierten Elternteil
  • Stärkung der Bezugspersonen, in der Regel der Mutter, in ihrem erzieherischen Umgang mit dem Kind bezüglich dieser besonderen Thematik
  • Stabilisierung der familiären Strukturen
  • Unterstützung der Familien in Alltagsangelegenheiten, zum Beispiel finanzielle Absicherung, Miete, Krankenkassen
  • Anbindung an fachspezifische Institutionen vor Ort, falls das Kind weitergehende Hilfe benötigt, zum Beispiel Jugendamt, Beratungsstellen, therapeutische Einrichtungen
  • Sensibilisierung von Fachkräften in Kita und Schule für die Bedürfnisse des Kindes